Der Reifen bildet die Schnittstelle zwischen Strasse und Auto. Beschleunigungs- und Bremskräfte werden ausschliesslich über die Reifen übertragen. Da ist es sehr wichtig, dass Sie gute Reifen auf Ihrem Fahrzeug haben, damit es in einer Notfallsituation nicht zu einem Blechschaden kommt. Nachfolgend klären wir einige Fragen rund ums Rad und machen auch ein wenig Werbung für den professionellen Reifenservice in unserer Garage.
Die goldene Regel für den optimalen Zeitpunkt zum Räder oder Reifen wechseln lautet; „O bis O“, also Oktober bis Ostern. Ihre Winterreifen sollten bis Ende Oktober drauf sein und im Frühling nach Ostern wieder durch Sommerreifen getauscht werden.
Ein Sommerreifen eignet sich für Aussentemperaturen über 8 Grad Celcius. Unter dieser Temperaturen verlängert sich der Bremsweg gegenüber Winterreifen erheblich und das Handling bei Kurvenfahrt verschlechtert sich. Eine gesetzliche Pflicht für Winterreifen im Winter gibt es in der Schweiz nicht. Fährt man jedoch mit Sommerreifen im tiefsten Winter mit viel Schnee und verursacht einen Unfall, so kann die Versicherung Ihre Leistungen bei einem Unfallschaden kürzen, da das Fahrzeug als nicht betriebssicher eingestuft werden kann.
Winterreifen eignen sich für kältere Temperaturen, sowie auch Fahrten auf schneebedeckten Strassen besser als Sommerreifen. Grund für die besseren Eigenschaften im Winter sind eine weichere Gummimischung und andere Profilbeschaffenheit des Reifens. Bei hohen Temperaturen im Sommer erhöht sich der Verschleiss des Winterreifens besonders und der Bremsweg kann sich gegenüber dem von Sommerreifen verlängern. Auch hier kann die Versicherung ihre Leistungen kürzen, wenn bei extremer Hitze mit Winterreifen ein Unfallschaden verursacht wird.
Wann ein Reifen ersetzt werden soll, hängt davon ab, ob es ein Winter- oder Sommerreifen ist, wie viel die Profiltiefe noch beträgt und wie alt der Reifen ist.
Die Mindestprofiltiefe beträgt für Sommer- und Winterreifen 1.6mm. Diese gesetzlich vorgeschriebene Profiltiefe ist in den Profilrillen des Reifens an einem kleinen Steg erkennbar. Fährt man mit Reifen, welche weniger als die vorgeschriebenen 1.6mm Profiltiefe aufweisen, riskiert man bei einer Polizeikontrolle eine Busse bis zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Das empfohlene Minimum für Winterreifen beträgt jedoch 4mm Profiltiefe, da sich der Bremsweg darunter erheblich verlängert, besonders bei schneebedeckter Strasse. Auch bei Sommerreifen ist ein Minimum von 3mm Profiltiefe empfohlen, um bei nasser Fahrbahn einen akzeptablen Bremsweg und Kurvenhandling zu gewährleisten.
Für das Alter des Reifens gibt es grundsätzlich keine gesetzlichen Bestimmungen, ausser das der Reifen keine Risse an seiner Oberfläche aufweisen darf. Mit zunehmendem Alter wird die Gummimischung des Reifens härter und somit seine Eigenschaften negativ beeinflusst. Aus diesem Grund wird empfohlen den Reifen ab einem Alter von 6 Jahren zu ersetzen. Das Alter ist auf der Seitenwand des Reifens bei der vierstelligen Nummer bei DOT ersichtlich; „1218“ bedeutet beispielsweise, dass der Reifen in der 12. Woche im Jahr 2018 hergestellt wurde.
Durch die Herstellung, den Transport, die Lagerung und später durch das Fahren werden Felgen und Reifen Unwucht. Würde man diese Unwucht nicht korrigieren, würden Kräfte auf das Fahrwerk und die Lenkung übertragen, was zu Beschädigungen am Fahrwerk, Vibrationen am Lenkrad bis zu Veränderungen am Fahrverhalten des Fahrzeugs führen kann. Aus diesem Grund werden alle Räder nach einem Reifenwechsel ausgewuchtet und vor einem Radwechsel mindestens die Vorderräder nachgewuchtet.
Wir gehen auch nicht mit der M-Budget Pouletbrust ins Restaurant und fragen, ob wir Sie mit Pommes serviert bekommen können, also erwarten wir es von unserer Kundschaft bei Neureifen welche online bestellt wurden auch nicht. In Ausnahmefällen montieren wir Ihnen die mitgebrachten Neureifen gegen Aufpreis.